Gesetz: Wer Däne werden will, muss das mit einem Handschlag besiegeln

Gepostet am 22 January, 2019

Sarah Wenzel

Redaktion

In Dänemark müssen nun Personen, die Dänen werden möchten, ihrem neuen Bürgermeister die Hand schütteln. Vergangenen Donnerstag fand erstmals die neue Zeremonie statt und insgesamt wurden so neun Einwanderer in Kopenhagen willkommen geheißen. Doch dieses neue Gesetz finden nicht alle gut.

@Foto: Symbolbild (iStock)

Seit dem 1. Januar 2019 ist man als Einwanderer in Dänemark, der die dänische Staatsbürgerschaft erhalten möchte, unter anderem gesetzlich dazu verpflichtet an einer Feier teilzunehmen und dort dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin in der jeweiligen Gemeinde die Hand zu schütteln. Bei der ersten Zeremonie gab sogar die Ministerin für Ausländer und Integration Inger Støjberg den frisch gebackenen Dänen die Hand. Die Ministerin betonte bei der Veranstaltung dabei: „Genau in dem Moment, in dem ihr mir die Hand reicht, werdet ihr Dänen. Es ist etwas Besonderes, Däne zu sein.“

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Jedoch teilen nicht alle die Meinung der Ministerin und einige Bürgermeister protestierten sogar gegen dieses Handschlaggesetz und empfänden dieses neue Gesetz auch als „lächerlich“ oder als eine „dumme Symbolpolitik“. Ein dänischer Bürgermeister aus der liberal-konservativen Partei „Venstre“ meinte dazu, dass er am liebsten auf diese Zeremonie verzichten würde und es wäre nur das wichtigste, dass die neuen Staatsbürger die Demokratie respektieren würden. Ein weiterer Bürgermeister meinte dazu, dass ihm auch ein Nicken oder eine kleine Verbeugung der neuen Dänen anstatt eines Handschlags reichen würde.

Trotz Kritik seitens einiger Bürgermeister ist das Gesetz nun in Kraft getreten und es ist nicht erlaubt, den Handschlag beispielsweise aus religiösen oder kulturellen Gründen zu verweigern. Gibt es keinen Handschlag, ist es nicht möglich ein Däne/eine Dänin zu werden. Denn dann gelte es als Ablehnung des Gleichstellungsgrundsatzes. Weiters ist es Pflicht, dass die Einwanderer ein Papier unterschreiben, auf dem steht, dass das dänische Grundgesetz und auch deren Werte von den Unterschreibenden respektiert werden.

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