Gericht: Rundfunkbeitrag wird erhöht
Gepostet am 05 August, 2021
Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist es jetzt zu einer gerichtlichen Entscheidung gekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Rundfunkbeitrag darf erhöht werden. Damit steigt der monatliche Betrag um 86 Cent – vorläufig. Doch es gibt auch Kritik an der Entscheidung des Gerichts.
Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag 2021 erhöht werden – auf 18,36 Euro. Für diese Entscheidung waren aber bestimmte Voraussetzungen notwendig. Und an einer scheiterte die Erhöhung – vorerst. Denn alle 16 Bundesländer müssen der Erhöhung zustimmen. Eines stellte sich jedoch quer. Das Bundesland Sachsen-Anhalt mit seinem Ministerpräsidenten Reiner Haseloff stimmte nicht zu. Damit war die Sache zunächst vom Tisch – doch die öffentlich-rechtlichen Sender reagierten.
Ein Überweisungsträger des Beitragsservices. (Symbolbild - www.iStock.com)
Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legten vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ein. Im Kern ging es dabei um eine mögliche Verletzung der Rundfunkfreiheit, wie sie im Grundgesetz in Artikel 5 festgelegt ist. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen demnach so viel Geld bekommen, wie nötig ist, um ihren Auftrag zu erfüllen.
Das Gericht entschied nun, dass der Gesetzgeber verantwortlich sei, die finanziellen Voraussetzungen für eine hochwertige, unabhängige Berichterstattung zu schaffen. Damit steigt der Rundfunkbeitrag vorläufig um 86 Cent und beträgt nun 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht rückwirkend zum 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Während unter anderem der ARD-Intendant Tom Buhrow die Entscheidung begrüßte, gab es von anderer Seite deutliche Kritik.
Ein Überweisungsträger des Beitragsservices. (Symbolbild - www.iStock.com)
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff übte Kritik. „Das ist ein Demokratieproblem“, sagte er. Es müsse möglich sein, dass ein Parlament eine andere Entscheidung fällen können als die Behörde Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).